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Klassische Justitia im eleganten Büro.png

Tätigkeitsbereiche im Aufbau!  

Rechtliche Betreuung & Tätigkeiten im gerichtlichen Auftrag

Die Aufnahme der einzelnen Tätigkeiten erfolgt schrittweise und vorbehaltlich der jeweils erforderlichen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen sowie einer gegebenenfalls notwendigen gerichtlichen Bestellung.

Rechtliche Betreuung und familiengerichtliche Tätigkeiten umfassen unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Je nach Verfahren geht es darum, die Interessen und Wünsche einer betreuten Person zu berücksichtigen, die Perspektive eines Kindes einzubringen oder gerichtliche Entscheidungen im vorgesehenen Rahmen zu begleiten.

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Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die einzelnen Tätigkeitsfelder und ihre jeweiligen Aufgaben.

Professionelle Rechtsberatung im Büro

Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung kommt für volljährige Menschen infrage, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können. Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Betreuung erforderlich ist. Die Unterstützung beschränkt sich auf die gerichtlich festgelegten Aufgabenbereiche. Dabei sind die Wünsche und das Recht auf Selbstbestimmung der betreuten Person maßgeblich.

Rechtliche Beratung am Familientisch

Vormundschaft & Ergänzungspflegschaft

Eine Vormundschaft wird eingerichtet, wenn ein Minderjähriger rechtlich einen Vormund benötigt. Der Vormund übernimmt die gesetzliche Vertretung des Kindes im Rahmen seiner Zuständigkeit.

Eine Ergänzungspflegschaft kommt dagegen für bestimmte Angelegenheiten infrage, die Eltern oder Vormund nicht wahrnehmen können. In beiden Fällen richten sich die Aufgaben nach der gesetzlichen Grundlage und der jeweiligen gerichtlichen Entscheidung.

Empathisches Gespräch am Krankenbett

Verfahrenspflegschaft

In bestimmten betreuungsgerichtlichen Verfahren wird ein Verfahrenspfleger bestellt, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. Er ermittelt deren Wünsche und, falls erforderlich, den mutmaßlichen Willen und bringt diese im Verfahren zur Geltung. Außerdem informiert er über den Ablauf und den möglichen Ausgang des Verfahrens und unterstützt bei Bedarf bei der Wahrnehmung der Verfahrensrechte. Er ist kein gesetzlicher Vertreter der betroffenen Person.

Unterstützendes Gespräch im Kinderzimmer

Verfahrensbeistand

​Ein Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht bestellt, um die Interessen eines Kindes in einem familiengerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er stellt die Interessen des Kindes fest, informiert es altersgerecht über das Verfahren und dessen möglichen Ausgang und soll eine schriftliche Stellungnahme für das Gericht erstatten. Soweit erforderlich, führt er Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen. Der Verfahrensbeistand ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes.

Professionelle Umgangspflegschaft im Beratungsgespräch

Umgangspflegschaft

Eine Umgangspflegschaft kann das Familiengericht anordnen, wenn ein Elternteil die Pflicht, Beeinträchtigungen des Verhältnisses des Kindes zum anderen Elternteil zu unterlassen, dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt. Der Umgangspfleger übernimmt die gerichtlich übertragenen Aufgaben zur Durchführung des Umgangs. Dazu gehört insbesondere, die Herausgabe des Kindes zum Umgang zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen.

Fröhliche Eiszeit im Cafégarten

Umgangsbegleitung

Bei einer begleiteten Umgangskontaktgestaltung findet der Kontakt zwischen einem Kind und (einem) Elternteil in Anwesenheit einer geeigneten dritten Person statt. Die Begleitung soll einen geschützten Rahmen für den Kontakt schaffen und kann insbesondere dann vorgesehen werden, wenn das Familiengericht dies zum Schutz des Kindes für erforderlich hält. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der gerichtlichen Entscheidung oder der vereinbarten Hilfe.

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